Die Kostenbeteiligung der Eltern ist in Abhängigkeit vom Familieneinkommen gestaffelt. Ermäßigungen für das zweite, bzw. dritte Kind sind ebenso vorgesehen, wie Ermäßigungen für die Schüler aus Familien mit niedrigem Einkommen, in denen ein oder beide Elternteile nicht erwerbstätig sind. Vor der Vertragsschließung ist für die Berechnung der Schulkosten eine Lohnabrechnung für die letzten 3 Monate bzw. ein Steuerbescheid des Finanzamtes vom letzten Jahr vorzulegen.