Goethe Gymnasium in Berlin Reinickendorf
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Schulordnung

I. Präambel
Der Erfolg des Zusammenlebens an unserer Schule hängt wie in jeder größeren Gemeinschaft davon ab, ob alle Beteiligten sich über wesentliche Grundsätze verständigen und diese auch konsequent einhalten.
Die in dieser Schulordnung formulierten Grundsätze sowie das ergänzende Regelwerk sollen dazu dienen, erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu gewährleisten.
Die Anpassung der Grundsätze und Regelungen an sich ändernde Rahmenbedingungen ist die gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten.

II. Allgemeine Grundsätze

1. Lernen
Jeder ist für sein Lernen selbst verantwortlich, die anderen unterstützen ihn dabei. Das eigene Lernen muss mit Kopf, Hand und Herz stattfinden. Sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Erzieherinnen und Erzieher müssen Anregungen und Hilfestellung geben, die die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern.

2. Gelingen
Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich. Jede Schülerin, jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer hat sich so zu verhalten, dass der Unterricht erfolgreich ist und störungsfrei und für alle effektiv verläuft.

3. Zusammenarbeit
Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher als auch die Eltern angewiesen.

4. Soziales Handeln
Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Jeder behandelt Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Erziehungsberechtigte so, wie er selbst behandelt werden möchte, und leistet Hilfe dort, wo ein anderer Hilfe benötigt.

5.Freiheit und Verantwortung
Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung getragen werden kann. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.

6. Toleranz und Respekt
Jeder achtet darauf, offen für andere zu sein und den anderen zu respektieren, Selbstvertrauen und Selbstbeherrschung zu entwickeln und Zivilcourage zu zeigen.

7. Rassismus / Gewaltverherrlichung
Die Äußerung von rassistischen und Gewalt verherrlichenden Gedanken sowie das Mitbringen von rassistischen, verfassungsfeindlichen Medien und Symbolen ist verboten.

8. Streiten
Meinungsäußerungen sind erwünscht. Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit dieser Kritik verbessern will. Dann hilft die Kritik allen. Die Kritik sollte also Sachbezogen und auf Verbesserungen ausgerichtet sein und darf nicht verletzen.

9. Auftreten in der Öffentlichkeit
Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern haben daher dazu beizutragen, durch ihr Verhalten ein positives Bild der Schule zu vermitteln.

III. Organisatorische Regeln

1a. Regeln für Anwesenheit
Die folgenden Regeln gelten für die Unterrichtszeiten. Als Unterrichtszeiten gelten der jeweilige Stundenplan, die Pausen und alle schulischen Veranstaltungen. Zahl und Dauer der Unterrichtsstunden sind im Stundenplan verbindlich festgelegt. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht, Klassenfahrten, Ausflüge, Sprachreisen (auch ins Ausland) und Projektwochen gelten als Voraussetzung des Lernerfolges und ist deshalb verpflichtend. Verspätungen und Abwesenheit stören die kontinuierliche Arbeit und beeinträchtigen damit den Lernerfolg aller Schüler. Nichtteilnahme an den Veranstaltungen, die zum Schulkonzept gehören, kann zur Kündigung des Schulvertrages führen.
Das Schulgebäude ist für die Schülerinnen und Schüler, die eine Genehmigung für die ergänzende Betreuung haben, schon ab 06:00 Uhr geöffnet. Die anderen Schüler dürfen das Schulgebäude ab 07:00 Uhr betreten. Bei Regen oder Kälte können sich die Schülerinnen und Schüler auch schon vorher im Vorraum des Erdgeschosses aufhalten.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 dürfen das Schulgelände während der gesamten Unterrichtszeit nur in begründeten Einzelfällen und nur mit der Genehmigung der Aufsichtführenden oder des verantwortlichen Lehrkraft verlassen.
Ein unbeaufsichtigter Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler verlassen nach Beendigung ihres Unterrichts bzw. der Hortbetreuung grundsätzlich das Schulgelände.

1b Schulversäumnisse und Beurlaubungen
Die vorzeitige Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers im Krankheitsfall erfolgt durch die unterrichtende Lehrkraft über das Schulbüro. Dort wird entschieden, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause bzw. zum Unfallarzt (ggf. mit der Feuerwehr) geschickt wird oder sich im Ruheraum aufhält.
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Der Antrag ist rechtzeitig – i. d. R. mindestens 14 Tage vor dem Termin, für längere Zeiträume entsprechend früher – bei der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer zu stellen.
Beurlaubung bis zu drei Tagen kann durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer erfolgen.
Bei längeren Zeiten und bei Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien entscheidet der Schulleiter.
Eine nachträgliche Entschuldigung vorhersehbarer Fehlzeiten ist nicht möglich. Besondere Regelungen für das Fernbleiben vom Sportunterricht sind zu beachten.

2. Verantwortung für die Räume
Klassen- und Fachraum sind Arbeitsräume, die mit einem erheblichen finanziellen und materiellen Aufwand zum optimalen Lernen ausgestattet sind. Dies kann aber nur gelingen, wenn die Einrichtung schonend behandelt und mutwillige Beschädigungen vermieden werden.
Die Koordinierung der Ausgestaltung der Räume liegt bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer. Die Anordnung von Tischen und Stühlen ist wesentliche Voraussetzung für die Kommunikation innerhalb des Unterrichts. Deshalb ist es Sache der Lehrerin bzw. des Lehrers, die Sitzordnung dem Unterrichtsvorhaben anzupassen. Die Sitzordnung ist verbindlich. Für Sauberkeit und Ordnung sind alle Schüler/innen und die Eltern verantwortlich. Jeder hat die Aufgabe Verschmutzungen zu vermeiden und ggf. unverzüglich zu beseitigen. Dabei ist es zunächst nicht wesentlich, wer der Verursacher ist. Steht der Verursacher fest, obliegt ihm die Beseitigung der Verschmutzung. Insbesondere ist im Toilettenbereich auf Sauberkeit zu achten. Deshalb verlassen wir sie so, wie wir sie selbst vorfinden wollen.
Jede Klasse sorgt dafür, dass der Klassenraum sauber bleibt. Am Ende eines Unterrichtstages werden die Fenster geschlossen und die Stühle hoch gestellt, die Blumen gegossen, die Schultafel sauber gewischt und der Fußboden gekehrt um die Eigenverantwortung und Wertschätzung für Fremdgegenstände zu stärken.
Um Energie zu sparen, werden Lichtschalter nicht unnötig betätigt und beim Lüften Heizkörperthermostate heruntergedreht.
Um einen erhöhten und kostenintensiven Reinigungsaufwand zu vermeiden, ist das Kauen von Kaugummi in allen Gebäudeteilen untersagt.
Damit in den Fachräumen keine unaufklärbaren Beschädigungen oder Unfälle entstehen, dürfen die Fachräume (Physik/Chemie/Biologie sowie Musikraum) nur in Anwesenheit der Lehrerin oder des Lehrers betreten werden. In speziell gekennzeichnete Fachräume nehmen die Klassen grundsätzlich nur die benötigten Unterrichtsmaterialien mit.

Für den reibungslosen Ablauf des Unterrichts werden spezielle Aufgaben zwischen Schülerinnen und Schülern auf der einen Seite und Lehrerinnen und Lehrern auf der anderen Seite verabredet. Diese Aufgaben müssen sowohl in den Klassen als auch in den Fachräumen sorgfältig und unaufgefordert erfüllt werden.

Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem:
• Der Tafeldienst sorgt vor Beginn der Unterrichtstunde für eine saubere Tafel und hinreichend Kreide.
• Der Ordnungsdienst fegt am Ende des Unterrichtstages den Klassenraum aus und bringt den Müll sortiert in die dafür vorgesehenen Tonnen. Bei Bedarf übernimmt er auch zwischenzeitlich anfallende Säuberungsarbeiten selbstständig oder auf Anordnung der Lehrkräfte und Erzieher.

3. Verhalten in den Unterrichtsstunden
3a. Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich aktiv und kooperativ am Unterricht, so dass alle voneinander lernen können und niemand in seinen Lern- oder Lernbemühungen beeinträchtigt wird.
Die Unterrichtsstunde beginnt und endet pünktlich.
Auch ohne Anwesenheit einer Lehrkraft verhalten sich Schülerinnen und Schüler ruhig im Unterrichtsraum. Falls der Klassen- oder Fachraum noch nicht geöffnet ist, warten sie ruhig und diszipliniert davor, ohne andere zu stören. Besondere Regelungen für Fachräume, insbesondere für Sporträume, sind zu beachten.
Ist die Lehrerin oder der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so fragt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat oder im Lehrerzimmer nach.
Während der Unterrichtsstunde darf der Klassenraum nur mit Zustimmung der Lehrkraft verlassen werden.
Lehrmittel wie Landkarten etc. werden von den dafür benannten Schülerinnen und Schülern vor Beginn der Unterrichtsstunde geholt und nach der Stunde wieder zurückgebracht. Alle Lehrmittel werden erst auf Anweisung der Lehrerin oder des Lehrers aufgebaut oder in Betrieb genommen.
Dies gilt auch für Geräte, die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht mitbringen. Die für Unterricht erforderlichen Lernmittel (Schulbücher, Schreibzeug, Hefte, Klassenarbeitshefte etc.) werden von den Schülerinnen und Schülern mitgebracht und sind zu Beginn der Stunde unaufgefordert verfügbar.
Die von der Schule ausgeliehenen Lehrbücher werden pfleglich behandelt und vollständig und unbeschädigt wieder zurückgegeben. Die Schule entscheidet über den Zustand der abgegebenen Lernmittel und Bücher. Bei Verlust oder Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten.
Klassenarbeiten und Klausuren sind möglichst zeitnah zu korrigieren und von den Schülerinnen und Schülern unverzüglich nach Durchsicht ggf. Verbesserung mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten zurückzugeben.
Hausaufgaben gehören als Vor- und Nachbereitung zum Unterricht und zur Leistungsbewertung.
Sie werden individuell außerhalb des Unterrichts angefertigt zu dem Zeitpunkt, zu dem sie aufgegeben werden. Fehlende Hausaufgaben führen zur Benotung „mangelhaft“.
Sind Hausaufgaben aus triftigem Grund nicht angefertigt worden, so teilen die
Erziehungsberechtigten dies schriftlich der Fachlehrerin oder Fachlehrer mit.
Bei Schulversäumnissen müssen Schülerinnen und Schüler sich nach dem behandelten Unterrichtsstoff und den Hausaufgaben bei den anderen Mitschülerinnen und Mitschülern selbst erkundigen. Sie tragen selbst die Verantwortung dafür, dass sie die für die Hausaufgaben benötigten Materialien erhalten und so früh, wie möglich die Hausaufgaben anfertigen und den versäumten Stoff nacharbeiten.
Mit der Lehrerin oder dem Lehrer abgesprochene Termine (für Hausaufgaben, Referate etc.) sind bindend; ihre Einhaltung ist Teil der Schulleistung.

3b. Verhalten im Speiseraum
Während der Essenszeiten wird nicht im Speisesaal herumgetobt. Die Schülerinnen und Schüler haben sich respektvoll den Köchinnen, den Lehrkräften und den anderen Schülerinnen und Schülern gegenüber zu verhalten. Wir würdigen die zubereitenden Mahlzeiten der Köchinnen indem wir das Essen probieren.

4. Gestaltung der Pausen

Grundlegende Regelungen
Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Die großen Pausen werden deshalb von den Klassen 1 bis 10 grundsätzlich auf dem Schulhof oder gegebenenfalls im Begegnungszentrum verbracht. Die Pausen werden von allen Beteiligten respektiert, d.h. die Schülerinnen und Schüler verlassen zügig die Räume und erscheinen nach Beendigung der Pause pünktlich zum Unterricht.
Die Lehrkräfte überziehen den Unterricht nicht bis in die Pausen. Während der großen Pausen werden Klassen- und Fachräume abgeschlossen.
Lehrerinnen und Lehrer haben ein Anrecht auf Pausen und Ruhe zum ungestörten Arbeiten. Das Lehrerzimmer der Schule ist daher nicht für Schülerinnen und Schüler zugänglich.
Es gelten folgende Regeln:
• Wer ein Anliegen hat, kommt allein.
• Übersichtspläne der Unterrichtenden hängen auch an anderen Orten im Haus aus, ihretwegen muss nicht nachgefragt werden.
• Längere Gesprächswünsche werden angemeldet, die Gespräche werden außerhalb des Lehrerzimmers geführt.
• Der Postverkehr von Schülerinnen oder Schülern, sowie von den Erziehungsberechtigten mit Lehrerinnen oder Lehrern erfolgt über das Schulbüro oder über den Briefkasten draußen.
Bei Regen oder besonders großer Kälte dürfen die Schülerinnen und Schüler unter der Obhut der Aufsichtführenden Lehrerin oder des Lehrers in den Klassen bzw. Fachräumen verbleiben.
Beim Spielen auf dem Schulhof und an den Spielgeräten sollte Rücksicht auf Mitschülerinnen und Mitschüler genommen werden, damit niemand zu Schaden kommt.
Die Lehrkräfte und Erzieher nehmen ihre Aufsichtspflichten in den Pausen pünktlich und zuverlässig wahr.
Ein Klingelzeichen kündigt die Möglichkeit des Verbleibens in den Räumen an.
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulhof, auch für die Erziehungsberechtigten, ist wegen der damit verbundenen allgemeinen gesundheitlichen Gefährdung generell untersagt.

Begegnungszentrum
Mit dem Speisesaal und der Bibliothek ist der Schule ein Begegnungszentrum zur Verfügung gestellt worden. Von 7.00 Uhr bis 7.40 Uhr steht der Speisesaal als Frühstücksraum zur Verfügung.
Das Mittagessen wird zwischen 12.30 und 13.30 Uhr im Speisesaal eingenommen.

Sicherheit auf dem Schulgelände
Die Schulhöfe sind Fußgängerzonen. Daher ist das Befahren mit jeglichen Fahrzeugen während der Unterrichtszeit zu vermeiden, ausgenommen Notfallfahrzeuge und Anlieferverkehr. Fahrräder werden geschoben. Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt. Sie sind gegen Diebstahl zu sichern. Die Schule kann bei Beschädigung und Entwendung keine Verantwortung übernehmen.

Sachbeschädigung
Das Schulgebäude, die Außenanlagen, die Einrichtungen der Schule und das Eigentum anderer sind in jeder Weise zu schonen. Dazu gehören auch die Schulsachen von Mitschülern und die von der Schule angebotenen Materialien (Schulbücher, Medien, u. a.). Fundsachen sind stets beim Hausmeister abzugeben und können dort von ihren Eigentümern abgeholt werden. Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Beteiligten und müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Jeder ist verpflichtet Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule einer Person seines Vertrauens zu melden.

5. Unser Aussehen und Schuluniform
Das Tragen der Schuluniform ist Pflicht. Die Schuluniform wird zu jedem Anlass getragen.

6. Sonstiges
Schulfremde Personen melden sich im Schulbüro. Dort kann für sie die Erlaubnis zum Aufenthalt auf dem Schulgelände erteilt werden. Das Mitbringen von Waffen, anderen gefährlichen Gegenständen, Alkohol oder Drogen jeglicher Art ist strengstens untersagt und zieht schulische, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Wertsachen sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Für einen Verlust kann die Schule nicht haftbar gemacht werden.
Die Handynutzung ist nur in Notfällen erlaubt. Bild- und Tonaufnahmen dürfen in der Schule weder erstellt noch betrachtet oder weitergegeben werden. Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist während des Unterrichts untersagt. Sie sind während des Unterrichts auszuschalten.

IV. Maßnahmen zur Durchsetzung

Für das Einhalten der Schulordnung übernehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher als auch die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
Die Anwendung jeglicher Gewalt – gegen Personen (physisch, psychisch oder verbal) oder gegen Sachen – wird nicht geduldet. Verursacher werden in die Verantwortung genommen. Sie sollen zu Maßnahmen der persönlichen Wiedergutmachung beitragen. Bei Konflikten ist eine Klärung direkt zwischen den Beteiligten anzustreben. Alle sind verpflichtet zur Mitwirkung bei Prävention, Schlichtung und Aufklärung.
Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen, Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer, Vertrauensschülerinnen und Vertrauensschüler und Konfliktlotsen stehen als Hilfe zur Verfügung und sollen rechtzeitig einbezogen werden. Können Konflikte auf diesem Wege nicht bereinigt werden oder handelt es sich um schwerer wiegende oder wiederholte Verstöße, werden unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.
Als weitere Erziehungsmaßnahmen, auch neben Ordnungsmaßnahmen, können Aufgaben, die für die Klasse oder die Schule von Vorteil sind, auferlegt werden.
Allgemeine und die besonderen Erziehungsmaßnahmen wie Tadel, Nachbleiben oder zeitweiliger Ausschluss von einer Unterrichtsstunde oder von einer Schulveranstaltung werden nicht auf dem Zeugnis vermerkt. Das wird aber in den Personalakten vermerkt und können Einfluss auf die soziale Kompetenzbeurteilung haben. Sanktionen beziehen sich immer auf individuelles Fehlverhalten.
Bei Straftaten wird grundsätzlich Anzeige erstattet.

V. Schlussbestimmungen
Diese Schulordnung tritt auf Beschluss der Gesamtkonferenz am 1. September 2009 in Kraft. Sie wird allen Schülerinnen, Schülern und deren Eltern sowie allen Lehrerinnen und Lehrern ausgehändigt. Sie ist zu Beginn eines jeden Schuljahres in den Lerngruppen altersspezifisch zu besprechen. Ein Vermerk im Klassenbuch dokumentiert diese Besprechung.

Die Aushändigung und die Anerkennung der Schulordnung werden durch Unterschrift bestätigt. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Unterzeichnenden zur Einhaltung der Schulordnung in allen ihren Teilen. Für neu eintretende Schülerinnen und Schüler sind Aushändigung und Unterschriftleistung Teil des Aufnahmeverfahrens an der Schule.